cajustones
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Admina GerLi
Admina GerLi
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Rechtliche Beratung Empty Rechtliche Beratung

Mi Nov 08, 2023 9:51 pm
GerLinde
Rechtliche Beratung

Das hat anscheinend Uwe schon verschoben, Ist das im öffentlichen Dienst Dein Kindergartenjob? Ich glaube, nur dort muss man eine Nebentätigkeit überhaupt genehmigen lassen. Leider weiß ich das rechtlich nicht wirklich. Hier: http://www.recht.de/phpbb/index.php hab ich schon öfter mal eine Frage gestellt und kompetente Antwort bekommen. Du musst die Frage nur allgemein und nicht persönlich stellen, damit es keine illegale Rechtsberatung wird.

Also in dem Stil: "was ist wenn eine Person mit bla, bla, bla, eine Nebentätigkeit bla,bla, bla .....aufnehmen will usw."

Tschuldigung, kann das gerade nicht besser erklären.

Ich glaub, da bist Du mit der Frage gut aufgehoben.

Liebe Grüße, marion

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GerLinde
Vorgehen bei Internet Betrug

Internet Betrug
Wer z.B. von Top of Software Rechnungen und Mahnungen bekommt , sollte hier erstmal nachgucken..
ich fand dies unter Sat1 -Ratgeber und Entertainment- Ratgeber-Magazine

Warnung vor Top-of-Software.de Abzocke!

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html



Verfasst am: 09.März.10 23:28 Nr: 10081 Titel: weiter zur Internet abzocke Hilfetipps :
http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/02/opendownloadde-abzocke-das-zdf-magazin.html

Wie reagieren?
Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. So wird etwa damit gedroht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe eines falschen Geburtsdatums angemeldet hat. Eine Drohung, die substanzlos ist.


Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. Das Inkasso betreiben seit Jahren auch einschlägig bekannte Anwälte, gerne aus Osnabrück(Olaf Tank; d. Red.) oder München(Katja Günther; d. Red.). Auch diese drohen damit, dass Sie "ihrem Mandanten empfehlen werden, juristische Schritte einzuleiten." Auf solche juristischen Schritte wartet Markus Saller.

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.

Gaby mag diesen Beitrag

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