Entwurf zum neuen Gesetzt zum Entschädigungsrecht
Mi Nov 08, 2023 10:07 pm
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Entwurf zum neuen Gesetzt zum Entschädigungsrecht
Das Kabinett hat jetzt eine Reform zum Entschädigungsrecht verabschiedet. Dafür wurde ein Regierungsentwurf eingereicht, der in vielen Teilen Nachbesserungsbedarf hat.
Auch wenn über die Presse und Poltik häufig Verbesserungen genannt werden, sind hier nur minimale Verbesserung und zum Teil Verschlechterungen zum jetzigen Gesetzt gegeben.
So werden bei Opfern von Gewalttaten nur noch bei tätlichkeiten auf Körperliche Gewalttaten abgestellt. Im Allgemeinen wird von der Versorungsverwaltung sexueller Missbrauch in Kindheit / Jugend als Gewaltlose tätlichkeit abgestellt. Körperliche Gewalt wird erst bei weiterer Körperichen Gewalt mit höhere Gewaltitentisität gesehen. Über die jetzige Rechtsprechung wurde allerdings nach ca. 30 jährigen Kampf eben auch sexuelle tätlichkeiten anerkannt. Dies kann nach den neuen Gesetzt wegfallen. Auch wurde diese nicht direkt bei den neu aufgenommenen schweren Psychischen Gewalttaten aufgenommen.
Da diese Anmerkung u.a. vom UBSKM hierzu in der Stellungsnahme gemacht worden ist, scheint die Regierung dieses versehen billigend in Kauf zu nehmen.
Damit stellt sich die Regierung komplett gegen die Istanbul Konvention, die für ganz Europa zählt. Ohne die Aufnahme von Schädigenden Ereignisen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zeigt für mich das die grosse Koalition sexuelle Gewalt weiterhin als Tabu absteltellt und den Kampf der sexuell betroffene zu nichte macht.
Entwurf zum neuen Gesetzt zum Entschädigungsrecht
Das Kabinett hat jetzt eine Reform zum Entschädigungsrecht verabschiedet. Dafür wurde ein Regierungsentwurf eingereicht, der in vielen Teilen Nachbesserungsbedarf hat.
Auch wenn über die Presse und Poltik häufig Verbesserungen genannt werden, sind hier nur minimale Verbesserung und zum Teil Verschlechterungen zum jetzigen Gesetzt gegeben.
So werden bei Opfern von Gewalttaten nur noch bei tätlichkeiten auf Körperliche Gewalttaten abgestellt. Im Allgemeinen wird von der Versorungsverwaltung sexueller Missbrauch in Kindheit / Jugend als Gewaltlose tätlichkeit abgestellt. Körperliche Gewalt wird erst bei weiterer Körperichen Gewalt mit höhere Gewaltitentisität gesehen. Über die jetzige Rechtsprechung wurde allerdings nach ca. 30 jährigen Kampf eben auch sexuelle tätlichkeiten anerkannt. Dies kann nach den neuen Gesetzt wegfallen. Auch wurde diese nicht direkt bei den neu aufgenommenen schweren Psychischen Gewalttaten aufgenommen.
Da diese Anmerkung u.a. vom UBSKM hierzu in der Stellungsnahme gemacht worden ist, scheint die Regierung dieses versehen billigend in Kauf zu nehmen.
Damit stellt sich die Regierung komplett gegen die Istanbul Konvention, die für ganz Europa zählt. Ohne die Aufnahme von Schädigenden Ereignisen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zeigt für mich das die grosse Koalition sexuelle Gewalt weiterhin als Tabu absteltellt und den Kampf der sexuell betroffene zu nichte macht.
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